Individuellen Hilfen


Die Individuellen Hilfen / INDHI (Flex & Inspe) sind zeitlich begrenzte sozialpädagogische Betreuungsformen gemäß der §§ 27, 31, 34, 35, ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII, die sich an Kinder und Jugendliche sowie an junge Volljährige und Familien richten. Die Betreuung wird in ambulanter oder stationärer Form durchgeführt.


Ambulante Betreuungsformen

  • Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Familie
  • Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im eigenen Wohnraum
  • aufsuchende Betreuung junger Menschen in ihrer Lebenswelt
  • Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Hotels oder Pensionen
  • Begleitung während der Haftzeit, Psychiatrie, Entgiftung etc.
  • soziale Gruppenarbeit
  • Freizeitangebote und Arbeitsprojekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Schule
  • Begleitung von Eltern und/oder Sorgeberechtigten
  • Krisenmanagement in Familien
  • Familienberatung
  • Betreuung junger Mütter und Väter und ihrer Kinder

Stationäre Betreuungsformen

  • Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in trägereigenem Wohnraum, in einer Trainingswohnung oder einem Appartement
  • Betreuung von Jugendlichen in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, hier lebt der Jugendliche mit einer pädagogischen Fachkraft in einem gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel in einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft

Individuelle Hilfeplanung (IHP)

Die individuelle Zielsetzung, der Umfang und die Art der Hilfe wird im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII durch die beteiligten Fachkräfte unter Einbeziehung der betreuten jungen Menschen, Familien und Personensorgeberechtigen festgelegt.