Die Grundidee dieser Betreuungsform ist das Zusammenleben der Betreuer:innen mit den Kindern und Jugendlichen. So erlangt die Beziehung Kontinuität und Verbindlichkeit. Die besonders intensive Beziehung zwischen den Kindern/Jugendlichen und ihren Betreuer:innen ist die entscheidende Grundlage für den erfolgreichen, pädagogischen Prozess und somit für die Förderung und Entwicklung der Betreuten.
In den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) werden jeweils ein bis maximal zwei Kinder/Jugendliche stationär mit einem Betreuungsschlüssel von 1:1 (höchste Betreuungsintensität) bis 1:4 (niedrigste Betreuungsintensität) betreut. Die Auswahl der geeigneten SPLG sowie die Inhalte und die Dauer der Hilfe sollten sich an den individuellen Bedürfnissen der betreuten Kinder und Jugendlichen orientieren.
Hilfreich ist es, wenn die Kriterien unter Einbeziehung der beteiligten Fachkräfte, der betreuten Kinder/ Jugendlichen und der Personensorgeberechtigten gemeinsam festgelegt und fortgeschrieben werden.
Kinder und Jugendliche erhalten in einer unserer SPLG eine zeitlich begrenzte Unterstützung oder finden in einem der Angebote ein langjähriges Zuhause. Dies richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Hilfeplanverfahren.
Die Hilfe soll nach Möglichkeit spätestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Jugendlichen enden bzw. bei Bedarf in eine ambulante Hilfe zur Verselbständigung verändert werden.