UPSTAIRS


Die Einrichtung UPSTAIRS bietet in drei Gruppen drei unterschiedliche Formen der stationären Betreuung von männlichen Jugendlichen: Inobhutnahme – das bedeutet Schutz, Unterstützung, Versorgung und Perspektivklärung in akuten Krisensituationen. Die pädagogische Arbeit beinhaltet die Gestaltung des Alltags in der Einrichtung und die Begleitung und Beratung der Jugendlichen bei unterschiedlichen Terminen. Der Kontakt der Jugendlichen zu ihren Familien, Freunden und Gleichaltrigen wird soweit wie möglich unterstützt, um einem weiteren Bruch in der Biographie entgegenzuwirken.


 

Hilfen nach § 42a SGB VIII – vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise

 

Nach § 42a SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen Jugendlichen vorläufig in seine Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird und eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und

  • die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
  • eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Nach Absprachen mit dem Jugendamt endet die vorläufige Inobhutnahme im UPSTAIRS

  • mit der Übergabe des Kindes oder des Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten oder
  • mit der Anzeige nach Absatz 4 Satz 3 §42 a SGB VIII über den Ausschluss des Verteilungsverfahrens nach §42 b Abs. 4 SGB VIII oder
  • mit der erfolgten ärztlichen Untersuchung und Einschätzung sowie dem Erstgespräch beim Jugendamt.

Im Anschluss findet eine Überleitung in die nächste Phase der vorläufigen Inobhutnahme gemäß §42a SGB VIII statt. Die Jugendlichen werden während des Prozesses der Verteilung kontinuierlich begleitet und betreut. Dies kann sowohl innerhalb des UPSTAIRS als auch in einer anderen Einrichtung geschehen.

 

Dabei sollte die Aufenthaltsdauer im UPSTAIRS einen Zeitraum von maximal 28 Tagen nicht überschreiten.

 

 

Die vorläufige Inobhutnahme erfolgt immer durch Vermittlung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln.

 

Hilfen nach § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

 

Ziel der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII ist, die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, gemeinsam mit den Jugendlichen zu klären, sie in ihrer schwierigen und belastenden Situation individuell und intensiv zu unterstützen und bei Bedarf weitergehende Möglichkeiten der Hilfe aufzuzeigen und einzuleiten. Neben der Betreuung innerhalb des Hauses ist die Beratung und Begleitung zu unterschiedlichen Institutionen (Jugendamt, Schule, Polizei, Ärzte etc.) ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.

 

Der Kontakt zur Familie, Freunden und Gleichaltrigen wird bestmöglich unterstützt, um einem Bruch in der Biographie entgegen zu wirken. Eines der zentralen pädagogischen Anliegen ist es, die Jugendlichen anzuleiten, die tagesstrukturierenden Angebote zu nutzen, um in der Krise einen verlässlichen und geregelten Rahmen zu finden.

 

Die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zu verantwortende Perspektivklärung sollte unter Mitwirkung der UPSTAIRS-BetreuerInnen (Betreuer:innen) innerhalb von fünf Werktagen erfolgt sein.

 

Hilfen nach § 34 SGB VIII – Heimerziehung (Perspektivplanung, kurzfristig, bis zu 100 Tage)

 

Dieses Angebot richtet sich besonders an Jugendliche,

  • die bis zur Realisierung einer bereits geplanten, anderen Hilfe zur Erziehung oder bis zur Rückkehr in ihre Familie stationär betreut werden sollen,
  • für die im Rahmen einer kurzzeitigen, stationären Hilfe ein Vorschlag für die weitere Betreuung in einer anderen Jugendhilfemaßnahme entwickelt werden soll,
  • die während der vorübergehenden, stationären Unterbringung zur Inanspruchnahme einer anderen Hilfe motiviert werden sollen,
  • die nach der Beendigung einer vorhergehenden Hilfe zur Erziehung oder einer Inobhutnahme eine vorübergehende, stationäre Betreuung benötigen.

Die Klärung und Reflektion der aktuellen Situation der Kinder/ Jugendlichen sollte, soweit wie möglich, gemeinsam mit ihnen und ihren Familien erfolgen.